Unglaublich! Oberlandesgericht Wien: §209 war moralisch richtig!
September 29th, 2006
Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung vom Juni dieses Jahres (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z) das berichtigte anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz sect;209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar bezeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich entsetzt und kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof an.
In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob Verurteilungen nach sect;209 bei der Strafbemessung als Erschwerungsgrund herangezogen werden dürfen. Das Oberlandesgericht bejahte das, weil es sect;209 nicht an allgemeiner moralischer Einsehbarkeit, sondern bloszlig; an Gleichbehandlungskriterien gemangelt hat. Straftäter, die das Pech hatten, zuvor nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz verurteilt worden zu sein, sind dementsprechend härter zu bestrafen als jene Straftäter, die nicht nach sect;209 vorbestraft sind. Das Oberlandesgericht Wien lässt sect;209 damit weit über seine Abschaffung hinaus noch negative Wirkungen entfalten.
sect;209, der für einverständliche schwule Beziehungen ein Mindestalter von Jahren 18 festlegte im Gegensatz zu 14 Jahren für Heterosexuelle und Lesben, wurde 2002 vom Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des verfassungsgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aufgehoben. Der Europäische Menschenrechtgerichtshof hat österreich in der Folge wegen der auf sect;209 gegründeten strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer wiederholt verurteilt. Insgesamt musste die Republik den bislang zehn erfolgreichen sect;209-Beschwerdefhrern für die schweren Menschenrechtsverletzungen mehr als EUR 350.000,– Schadenersatzzahlungen leisten.
Ein Gesetzesantrag zur Rehabilitation und Entschädigung auch jener 209-Opfer, die den Gang zum Menschenrechtsgerichtshof nicht geschafft haben, liegt seit einem Jahr unbehandelt im Justizausschuss des Nationalrates.
Das ist nicht die Moral unserer Verfassungsordnung, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA. Es ist eine Moral vergangener Zeiten, und es ist erschreckend, dass es noch Richter gibt, die solches Gedankengut zur Grundlage von Entscheidungen machen und die Opfer des sect;209 ein weiteres Mal zu Opfern machen. In der Sache selbst wird jedenfalls Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben.
Stellungnahme von RKL-Kuratoriumsmitglied Prof. Dr. Rotraud A. Perner
Stellungnahme von RKL-Kuratoriumsmitglied Prof. Dr. Rotraud A. Perner
September 29th, 2006Stellungnahme von RKL-Kuratoriumsmitglied Prof. Dr. Rotraud A. Perner zur Presseaussendung des RKL: Das Oberlandesgericht Wien bezeichnet also Bestrafung homosexueller Liebesverhältnisse als moralisch einsehbar:
Ich hoffe, dass mit dieser eklatanten Fehlformulierung nur historische Positionen erklärt werden sollten, die heute aus sexualwissenschaftlicher Sicht als massive Irrtümer, bevölkerungspolitisch motivierte Diskriminierungen und daher auch gezielte Verhetzungen angesehen werden müssen und sich darin nicht die moralische Sicht der entscheidenden Richterschaft widerspiegelt.
Dass Moral fremdbestimmte Richtlinien für als richtig angesehenes Verhalten im Gegensatz zur eigenbestimmten und eigenverantwortlichen Ethik, wie sie auch im 2. Vatikanischen Konzil als oberste Richtschnur festgelegt wurde nach Zeit, Ort und dahinter liegenden Interessenslagen derjenigen, die Sanktionsmacht besitzen, differieren, kann als bekannt angesehen werden. In den so genannten geschlossenen Systemen wie Gefängnissen, Sekten etc., wo man nicht so ohne weiteres hinein oder heraus darf besteht oft die Gefahr von archaischen Moralvorstellungen, die massiv von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder auch Gesetzen abweichen.
Unter anderem auch deswegen liegt heute (zumindest angeblich) alle Macht beim Volk und der kommende Wahlsonntag wird dies wieder deutlich machen.
Dass manche Teile dieses Volkes der Moral der römischen Antike anhängen, wo der Paterfamilias durch Aufheben des Neugeborenen vom Boden dessen Lebensberechtigung signalisierte (was heiszlig;t Mit meinem Kind mache ich, was ich will), oder der SS-Moral des Dritten Reichs, und die daher so genannte behinderte Menschen am liebsten euthanasieren würden und chronisch Kranke oder schwerstdepressiv Arbeitsunfähige gleich dazu, Alte vielleicht auch noch schaffen ja erhöhte Kosten etc., und auch Todesstrafen verteidigen, ist zwar als Tatsache zu registrieren, einsehbar sind solche Geisteshaltungen nur aus dem Blickwinkel der Psychopathologie.
Und genau deswegen braucht es spezifische sexologische Schulungen der Richterschaft: damit sie sexuelle Phantasien die bei anderen vermuteten oder auch ihre eigenen nicht zur Richtschnur ihrer Entscheidungen nehmen, lernen sprachlich korrekt zu formulieren und sich auch bemühen, ihrer Verantwortung, sich im Rahmen der international verbindlichen Antidiskriminierungsrichtlinien zu bewegen, professionell nachkommen.
Moralische Aspekte gehren im 3. Jahrtausend zumindest in einem an Menschenrechten orientierten Staatswesen nicht in Strafprozesse sie gehren in die höchstpersönliche private oder psychotherapeutische Beziehungsarbeit oder in den Ethikunterricht und die Rechtsphilosophievorlesung.
HOSI Linz:
September 29th, 2006Sechs Jahre einer schwarz-bunten Regierungskoalition haben österreichs Lesben, Schwulen Bisexuellen und TransGender-Personen nichts gebracht.
Die Aufhebung des sect; 209 durch den Verfassungsgerichtshof hat diese Regierung einfach mit einem für alle geltenden Ersatzgesetz konterkariert und von Entschädigung und Rehabilitierung der Opfer keine Spur. Und auch im Fall der Mitversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung hat die Regierung einfach alle gleich schlecht gestellt. Und generell gilt: diese Regierung hat nichts, aber auch gar nichts freiwillig für die lesBischwulen und transGender BürgerInnen dieses Landes bewirkt, sondern nur als Reaktion auf Gerichtsurteile und auf Vorgaben aus Brüssel. Die beiden Gleichbehandlungsgesetze des Bundes setzen noch nicht einmal die EU-Richtlinie zu hundert Prozent um und die Aufnahme der homosexuellen NS-Opfer in das Opferfürsorgegesetz ist eher ein Verhöhnung jener Opfer, denn eine späte Wiedergutmachung. Und während rund um österreich ein europäisches Land nach dem anderen gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften gleichstellt und rechtlich sowie sozial absichert, und im katholischen Spanien sogar die Ehe Lesben und Schwule offen steht, denkt diese Bundesregierung österreichs noch nicht einmal an partielle Verbesserungen der herrschenden Situation.
Im Gegenteil: Die öVP verweigert sich jeder Diskussion darüber. Weder werden Briefe beantwortet, noch Initiativen der anderen Parteien auch nur ansatzweise diskutiert. Selbst die nach der Sommerlochdebatte 2004 eingesetzte innerparteiliche Arbeitsgruppe der öVP ist an der Ignoranz der eigenen FunktionärInnen nachhaltig gescheitert. Mehr noch: Justizsprecherin und oberösterreichische Abgeordnete Maria Theresia Fekter findet, Diskriminierungen seien schon längst aus dem Weg geräumt und bittet, das auch endlich zur Kenntnis zu nehmen.
österreichs Lesben, Schwulen Bisexuellen und TransGender-Personen aber müssen vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass alle Vorschläge von BZö-Justizministerin Karin Gastinger, die Situation zumindest geringfügig zu verbessern, zuerst von BZö und FPö und dann vom Koalitionspartner öVP vom Tisch gewischt werden.
Die Sache ist die: Sie wollen nur ein Signal haben, die Schwulen. Und das werden sie von der öVP nicht kriegen. Und deshalb mögen sie uns nicht. (Maria Theresia Fekter im Standard vom 12.07.2006)
Wir nehmen demnach zur Kenntnis, dass mit dieser öVP-geführten Bundesregierung kein Staat mehr zu machen ist. Und wir stimmen Maria Theresia Fekter zu: Wir mögen die öVP nicht! Und jetzt setzen wir am 01.10.2006 ein Signal: Keine lesBiSchwule und transGender-Stimme für öVP, BZö und FPö!
österreichs Lesben, Schwulen Bisexuellen und TransGender-Personen wählen am 01.10.2006 SPö oder Grüne!
Für die HOSI Linz
gez. Gernot Wartner, Geschäftsführer
Linz, den 25.09.2006







