Misshandlung von Jugendlichen in Wiener Gefängnis: Mildes Urteil für Häftlinge!
Jenenbsp;vier Jugendlichen, die im Herbst vergangenen Jahres in der Justizanstalt Josefstadt einen 16-jährigen Mithäftling missbrauchten, kamen mit einer geringen Strafe davon.
Der 16-jährige Lehrling war damals in U-Haft genommen und in eine Acht-Mann-Zelle gelegt worden. Während dieser Zeit wurden er und ein zweiter Jugendlicher vonnbsp;ihren Mithäftlingen zwischen 15 und 18 Jahren beinahe täglich auf unmenschliche Art und Weise gedemütigt und misshandelt. Die anderen haben gleich einen Hass auf mich gehabt, weil ich der einzige österreicher war, berichtetenbsp;der 16-Jährige vor Gericht. Kurz vor seinem Haftprüfungstermin wurde er zudem zu Oral-Sex gezwungen. Beim Haftprüfungstermin erzählte er von diesen Vorkommnissen der Jugendgerichtshilfe. Diese setzte die Anstaltsleitung in Kenntnis, die die Zelle auflöste und die Jugendlichen in andere Zellen verlegte. Der misshandelte Bursch, der noch weitere sechs Wochen in U-Haft verbrachte, hatte fortan keine Probleme mehr.
Einer der Täter, ein 16-jähriger Schüler, hatte allerdings noch nicht genug. In seiner neuen Zelle fand er ein gleich altes Opfer, den er gemeinsam mit einem Komplizen regelrecht folterte. Am 3. Oktober berichtete das Opfer einem Hausarbeiter von seinem Martyrium. Er wurde darauf hin verlegt.
Richter Norbert Gerstberger sprachnbsp;gestern Dienstag von Schweinereien. Die Täter wurden jetzt in einem Verfahren zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und sieben Monaten verurteilt, die ihnen das Gericht zur Gänze bedingt nachsah. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Von den geforderten 40.000 Euro Schmerzensgeld wurden dem ersten Opfer 1.200 Euro zugesprochen. Mit dem Rest wurde der 16-Jährige auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Weil das zweite Opfer der Zeugenladung fernblieb, wurde das Verfahren gegennbsp;den mutmaszlig;lichen Haupttäter und seinen Komplizennbsp;zu einer späteren, separaten Verhandlung ausgeschieden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Staatsanwältin Tatjana Spitzer-Edl gab vorerst keine Erklärung ab. Zwei Jugendliche wurden wegen Körperverletzung und Vergewaltigung schuldig erkannt, während ein Dritter vom inkriminierten erzwungenen Oral-Sex im Zweifel freigesprochen wurde. Bei ihm blieb daher wie beim Angeklagten Nummer 4 wiederholte Körperverletzung übrig.



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