Ausländerrecht: Härtere Zeiten für Lebenspartner
Mai 1st, 2007
Die Regierung hat das neue Ausländerrecht in den Bundestag eingebracht – und erntet scharfe Kritik.
Von Dennis Klein/
Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält im Vergleich zur Ehe an bescheidene Anzahl von Rechten. Besonders im Steuerrecht werden Homo-Partner wie Fremde behandelt. Im Ausländerrecht dagegen sind Hetero- und Homo-Partner gleichberechtigt – doch hier sollen für beide die Rechte nun beschränkt werden.
Nach jahrelangen Diskussionen hat die Bundesegierung gestern einen Gesetzentwurf zum Aufenthalts- und Asylrecht vorgelegt. In dem fast 500 Seiten umfassenden Werk ist festgelegt, dass der Nachzug von Ehepartnern bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern nur dann erfolgen darf, wenn der ausländische Partner Deutsch spricht. Damit, so die Regierung, sollen Zwangsverheiratungen verhindert werden. Schwarz-Rot nennt in dem Gesetzentwurf auch ausdrücklich Eingetragene Partnerschaften – der Vater von Murat aus Anatolien kann damit seinen Sohn nicht mehr zwangsweise mit dem inzwischen eingebürgerten Muhammed aus Köln-Mülheim verpartnern. Nicht nur der Lesben- und Schwulenverband wundert sich über diese Neuregelung: “Zwangsverpartnerungen von Lesben und Schwulen gibt es nicht”, erklärte der LSVD in einer Pressemitteilung.








