Unglaublich! Oberlandesgericht Wien: §209 war moralisch richtig!
September 29th, 2006
Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht Wien in einer Entscheidung vom Juni dieses Jahres (OLG Wien 13.06.2006, 20 Bs 155/06z) das berichtigte anti-homosexuelle Sonderstrafgesetz sect;209 Strafgesetzbuch (StGB) als moralisch einsehbar bezeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) zeigt sich entsetzt und kündigt Beschwerde beim Menschenrechtsgerichtshof an.
In dem konkreten Fall ging es um die Frage, ob Verurteilungen nach sect;209 bei der Strafbemessung als Erschwerungsgrund herangezogen werden dürfen. Das Oberlandesgericht bejahte das, weil es sect;209 nicht an allgemeiner moralischer Einsehbarkeit, sondern bloszlig; an Gleichbehandlungskriterien gemangelt hat. Straftäter, die das Pech hatten, zuvor nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz verurteilt worden zu sein, sind dementsprechend härter zu bestrafen als jene Straftäter, die nicht nach sect;209 vorbestraft sind. Das Oberlandesgericht Wien lässt sect;209 damit weit über seine Abschaffung hinaus noch negative Wirkungen entfalten.
sect;209, der für einverständliche schwule Beziehungen ein Mindestalter von Jahren 18 festlegte im Gegensatz zu 14 Jahren für Heterosexuelle und Lesben, wurde 2002 vom Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des verfassungsgesetzlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aufgehoben. Der Europäische Menschenrechtgerichtshof hat österreich in der Folge wegen der auf sect;209 gegründeten strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer wiederholt verurteilt. Insgesamt musste die Republik den bislang zehn erfolgreichen sect;209-Beschwerdefhrern für die schweren Menschenrechtsverletzungen mehr als EUR 350.000,– Schadenersatzzahlungen leisten.
Ein Gesetzesantrag zur Rehabilitation und Entschädigung auch jener 209-Opfer, die den Gang zum Menschenrechtsgerichtshof nicht geschafft haben, liegt seit einem Jahr unbehandelt im Justizausschuss des Nationalrates.
Das ist nicht die Moral unserer Verfassungsordnung, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA. Es ist eine Moral vergangener Zeiten, und es ist erschreckend, dass es noch Richter gibt, die solches Gedankengut zur Grundlage von Entscheidungen machen und die Opfer des sect;209 ein weiteres Mal zu Opfern machen. In der Sache selbst wird jedenfalls Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben.
Stellungnahme von RKL-Kuratoriumsmitglied Prof. Dr. Rotraud A. Perner