Urteil: Wer sein Auto unangemeldet tunt, riskiert Versicherungsschutz
März 1st, 2007News for Urteil: Wer sein Auto unangemeldet tunt, riskiert Versicherungsschutz
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nun entschieden, dass Autofahrer, die ihr Fahrzeug tunen und dies der Versicherung nicht mitteilen, den Schutz ihrer Vollkasko-Versicherung verlieren können.
Im vorliegenden Urteil (AZ: 10 U 56/06) hoben die Richter ein Urteil des Landgerichts auf. Im konkreten Fall wurde bei einem Unfall eines getunten Fahrzeugs ein Freund des Fahrers getötet. Die Versicherung weigerte sich, den Totalschaden zu ersetzen.
Aus Sicht der Richter unerheblich ist die Frage, ob die Veränderungen am Fahrzeug den Unfall verursacht haben könnten. Autotuning ist aus Sicht der Versicherungen eine mögliche Risikoerhöhung, die angezeigt werden muss.
